January 14, 2022

Thomas Frankenhauser

DATEV DMS – Benutzerlizenzen müssen zugewiesen werden

Um Ihre Kanzlei bei digitalen Prozessen zu unterstützen, entwickelt die DATEV das Produktportfolio hin zur Arbeit in der DATEV-Cloud weiter. Hierfür ist nicht mehr das Endgerät, wie PC oder Notebook, sondern der Nutzer maßgeblich.

Mit Ablauf des 28.02.2022 stellt DATEV die neue Produktlizenzierung für DATEV DMS (nicht aber DATEV DMS classic) aktiv. Ab dem 01.03.2022 können nur noch Personen DATEV DMS nutzen, denen eine Benutzerlizenz zugeordnet ist. Nicht zugeordnete Personen können ab dem 01.03.2022 nicht mehr mit DATEV DMS arbeiten.

Den Lizenztyp Benutzerlizenz finden Sie derzeit beispielsweise bei DATEV DMS, LEXinform online und DATEV Personal Benchmark online. Weitere Programme werden folgen. Wenn konkrete Veränderungen dazu anstehen, informieren wir Sie selbstverständlich rechtzeitig.

Mit der DATEV Lizenzverwaltung online verwalten Sie einfach und übersichtlich die Benutzerlizenzen. Hiermit weisen Sie jedem Benutzer, der das Programm nutzen soll, eine Benutzerlizenz zu oder entziehen diese wieder. Die Zuweisung ist die Voraussetzung für die Nutzung des jeweiligen Programmes. Bei Programmen, die pauschal bepreist werden, müssen Sie nichts tun. Die Lizenzen hierfür werden jedem Benutzer automatisch zugewiesen. Den Direktaufruf zur DATEV Lizenzverwaltung online und weitere Informationen finden Sie unter: DATEV Lizenzverwaltung online

Bepreisung von Programmen mit Benutzerlizenz

Ausschlaggebend für den Preis des Programmes, das mit der Benutzerlizenz lizenziert wird, ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Benutzerlizenzen. Die Benutzerlizenz gilt über alle Betriebsstätten - der Kanzlei oder des Unternehmens - hinweg. Somit ist die Nutzung der Benutzerlizenz nicht an eine Betriebsstätte oder bestimmte PCs gebunden. Zudem ist die Anzahl an Benutzerlizenzen unabhängig von der Anzahl der in der Kanzlei oder im Unternehmen bereits genutzten Betriebsstätten- oder Netzlizenzen.

Vereinbarte Höchstzahl an Benutzerlizenzen

Maßgeblich für die Bepreisung ist die vereinbarte Höchstzahl an Benutzerlizenzen des jeweiligen Programmes. Die Berechnung erfolgt abhängig von der maximalen Anzahl an Benutzerlizenzen, die pro Programm innerhalb des Abrechnungsmonat zur Verfügung standen.

Benutzerlizenz Infobeispiel

Benutzerlizenz für Teilzeitkräfte und neue Arbeitszeitmodelle

Mit der Benutzerlizenz steht auch Teilzeitkräften eine eigene Lizenz zur Verfügung. Dadurch kann es zu einem Mehrbedarf an Lizenzen kommen. Um einen damit verbundenen möglichen Kostenanstieg entgegenzuwirken, berücksichtigt DATEV z.B. Teilzeitkräfte in der Preisstaffel. So sinkt der Durchschnittspreis je Lizenz.

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